Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Erwerb Ihrer
modernen Gas- oder Ölheizung erworben haben. Nur durch
regelmäßige Wartung, mindestens einmal jährlich, ist sicherzustellen, dass der Wärmeerzeuger jederzeit für ein wohltemperiertes "zu Hause" sorgt. Nur durch diese eingehende
Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert. Im Übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen oder Brauchwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW
verpflichtet, die Wartung
von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe
§9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994. (Das Nichterfüllen dieser Forderung kann zum
Verlust von
Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:
- Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
- Einstellen der Feuerungseinrichtung
- Überprüfen der zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen.
- Emissionsmessung CO / O2 mit Messprotokoll